23.03.2023/Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche: Ablösung jetzt!
Seit August 2022 haben im Bundesinnenministerium Gespräche mit Vertreter*innen von Bund, Ländern, den Landeskirchen der Evangelischen Kirche und von Diözesen der Katholischen Kirche über die Ablösungen ihrer von bis in die Zeit Napoleons zurückgehenden Entschädigungsansprüchen stattgefunden. Bis zur Einigung über den Betrag sind von den Ländern jährlich angepasste (d.h. steigende) Staatsleistungen zu zahlen. Sie sollten in früherer Zeit die „Existenz“ der Kirchen sicherstellen. Vorrangig waren es Unterhaltsansprüche von Erzbischöfen, Bischöfen und anderen hohen Amtsträgern. Allein seit 1949 wurden über 20 Milliarden Euro gezahlt. Im Jahr 2023 sind es für die Steuerzahler*innen 603 Millionen Euro.
Die Weimarer Reichsverfassung legte bereits vor über 100 Jahren eine für den Gesetzgeber verpflichtende Ablösung der „Entschädigungsansprüche“ der Kirchen fest. Dadurch entfielen auch die jetzt jährlichen finanziellen Zuwendungen der Länder. Artikel 138 der Weimarer Verfassung wurde später als Artikel 140 ins Grundgesetz übernommen. Über die exakte Höhe der zu zahlenden Ablösesumme, d.h. den bis zum Stichtag 14.08.1919 entstandenen Wertanspruch der Kirchen, besteht bis heute keine Einigung.
Das Reichskonkordat von 1933 sichert den Kirchen die Teilnahme bereits an allen Vorgesprächen für ein Gesetzgebungsverfahren zu. Wird dort kein „freundliches Einvernehmen“ herbeigeführt, können sie aus den Gesprächen aussteigen und die jährlichen Landesüberweisungen an sie laufen verbindlich weiter.
Prekär für alle Steuerzahler: die bis zur endgültigen Ablösung jährlich zu zahlenden, dynamisch steigenden Zuwendungen an die Kirchen sind keine Teilzahlungen auf die Ablösesumme. Sie sind so lange parallel zu leisten, bis die volle Ablösesumme erbracht worden ist. Im gegenseitigen Einvernehmen hätte hier bereits eine Änderung in Richtung Teilzahlung herbeigeführt werden können.
Den Steuerzahler*innen, die keiner der beiden Kirchen angehören, ist schwer vermittelbar, dass jährliche Staatsleistungen und die endgültige Ablösesumme auch von ihnen mitzutragen sind und dass sie damit die Gehälter der Bischöfe mitfinanzieren, die für das Versagen der katholischen Kirche mit verantwortlich sind.
Was ist aber nun eine angemessene Ablösesumme? Der von der Regierungskoalition ins Gespräch gebrachte Vorschlag spricht von 11 Milliarden Euro. Diese Summe in die Länderhaushalte einzustellen, würde einen hohen Erklärungsaufwand auslösen.
Die Kirchen geben sich mit diesem Betrag nicht zufrieden. Einer Gemeinsamen Erklärung aus dem Jahr 2022 ist zu entnehmen, dass sie mindestens 15,6 Milliarden Euro fordern. „Vertrag ist Vertrag“ heißt
es, wenn in Frage gestellt wird, ob bei der Höhe des Kirchensteueraufkommens sowie einer Steuer- und Abgabenbefreiung heute überhaupt noch „Existenzzahlungen“ notwendig sind.
Maria 2.0 fordert die katholische Kirche und die Politik auf, einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die Beendigung und Ablösung aller finanziellen Zahlungsverpflichtungen herbeizuführen. Immer mehr Menschen, die aufgrund fehlender Reformen die Kirchen verlassen, um ihnen so auch ihre finanzielle Unterstützung zu entziehen, stützen ungewollt weiterhin ein kirchliches System, das für ihr Leben alle Relevanz verloren hat.
Maria 2.0 fordert transparente Verhandlungen, die vermittelbare Ablösemodalitäten für alle Vertragspartner*innen zum Ziel haben. Sie dürfen die Bundesländer weder in eine finanzielle Schieflage bringen noch anstehende, notwendige, politische Reformen für die Gesamtgesellschaft verhindern.
#Taten statt Warten! #
Redaktion: Gerhild Pinkvoß-Müller – Katharina Richthofen – Angelika Kneisel – Andrea Sucker
Weitere Infos und eine ausführliche Stellungnahme von Maria 2.0 unter:
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